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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ticketverkauf: Smart Rebel Convention 2026 / International Space Assembly (ISA) Frankfurt

Stand: 11. Oktober 2026 (Fassung 1.5)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Eintrittsberechtigungen („Tickets“) und Zusatzprodukte zur Smart Rebel Convention 2026 einschließlich des Finales der International Space Assembly („ISA“) sowie der zugehörigen Abendveranstaltungen („Side Events“), die über den Ticketshop unter https://tickets.smartrebels.com geschlossen werden.

(2) Diese AGB gelten auch für Tickets zum European Space Law Forum am 31. Oktober 2026 (09:00 bis 12:45 Uhr) („Forum“), soweit sie über den Ticketshop gebucht werden. Ein Forum-Ticket umfasst weder die ISA noch Side Events. Besondere Regelungen für das Forum enthalten § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 7 und die Anlage.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Veranstalter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

(4) „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer“ ist jede Person im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Veranstalter und Vertragspartner

(1) Veranstalter und Vertragspartner ist:

Smart Rebellion GmbH
Vilbeler Landstraße 186, 60388 Frankfurt am Main
Geschäftsführer: Bernd Breiter
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 227509 B
USt-IdNr.: DE346524891
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0172 3507561

(2) Hauptveranstaltung im Sinne dieser AGB ist das Finale der ISA am 31. Oktober 2026 von 13:00 bis 21:00 Uhr an der Frankfurt School of Finance & Management in Frankfurt am Main. Im Anschluss beginnt die Afterparty. Das Forum findet am selben Tag von 09:00 bis 12:45 Uhr an dem im Ticketshop angegebenen Ort statt. Die Side Events finden an den im Ticketshop jeweils angegebenen Tagen, Zeiten und Orten statt.

(3) Soweit einzelne Programmpunkte von Dritten (z. B. Partnern, Referierenden oder Gastgebern) gestaltet oder beherbergt werden, bleibt allein der Veranstalter Vertragspartner des Kunden. Für den Zugang zu Einrichtungen Dritter gelten zusätzlich deren Haus- und Besucherordnungen (siehe § 6 und § 12).

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Tickets im Ticketshop ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

(2) Der Bestellvorgang umfasst folgende Schritte: Auswahl der Tickets, Auswahl der Side Events (Zusatzprodukte), Eingabe der Kontaktdaten und ggf. weiterer Angaben, Auswahl der Zahlungsart, Prüfung der Bestellung, Absenden durch Klick auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ (bzw. eine gleichlautende Beschriftung); bei Bestellungen zum Preis von 0 € durch Klick auf „kostenlos bestellen“. Vor dem Absenden kann der Kunde alle Eingaben über die Schritte des Bestellvorgangs und die Schaltfläche „Zurück“ prüfen und korrigieren.

(3) Mit dem Absenden gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die ausgewählten Tickets und Zusatzprodukte ab. Den Eingang der Bestellung bestätigt der Veranstalter unverzüglich per automatischer E-Mail (Eingangsbestätigung); diese ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Bestellung annimmt. Die Annahme erfolgt durch die Bestellbestätigung mit dem Ticket, die nach erfolgreicher Zahlung versandt wird. Bei Tickets zum Preis von 0 € (zum Beispiel mit Partnercode) erfolgt die Annahme durch die Bestellbestätigung mit dem Ticket ohne vorherige Zahlung. Nimmt der Veranstalter die Bestellung nicht innerhalb von zwei Werktagen an (für Tickets mit Freigabevorbehalt gilt die Frist nach Abs. 5), ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden; eine bereits geleistete Zahlung wird unverzüglich erstattet.

(4) Produkte im Warenkorb werden für den im Ticketshop angezeigten Zeitraum (derzeit 30 Minuten) reserviert. Nach Ablauf kann die Verfügbarkeit nicht mehr garantiert werden.

(5) Tickets mit Freigabevorbehalt (Rebel Starter). Bei Tickets, die einen Nachweis voraussetzen, lädt der Kunde den Nachweis im Bestellvorgang hoch. Der Veranstalter prüft den Nachweis innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Bestellung. Erst mit der Freigabe per E-Mail nimmt er die Bestellung an; damit kommt der Vertrag zustande, und der Kunde erhält die Aufforderung zur Zahlung. Wird die Freigabe verweigert oder erfolgt sie nicht innerhalb der Frist, kommt kein Vertrag zustande, und der Kunde ist nicht mehr an seine Bestellung gebunden; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht.

(6) Der Vertragstext wird vom Veranstalter gespeichert. Der Kunde erhält die Bestelldaten und diese AGB per E-Mail und kann seine Bestellung jederzeit über den Link in den Bestell-E-Mails einsehen. Ist der Link nicht mehr auffindbar, kann er im Ticketshop über „Link erneut senden“ angefordert werden.

(7) Vertragssprache ist Deutsch. Der Ticketshop ist zusätzlich auf Englisch und Französisch verfügbar; Übersetzungen dieser AGB dienen der Information. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

§ 4 Ticketarten und Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Ticketart im Ticketshop zum Zeitpunkt der Bestellung. Derzeit werden angeboten:

Ticketart Leistungen Besonderheiten
Rebel Starter Finale ISA am 31.10.2026, 13:00 bis 21:00 Uhr, Afterparty, 2 Side Events nach Wahl Nur für Studierende und Auszubildende; Nachweis im Bestellvorgang, Freigabe durch den Veranstalter, Nachweis am Einlass vorzeigen
Smart Rebel Finale ISA am 31.10.2026, 13:00 bis 21:00 Uhr, Afterparty, 2 Side Events nach Wahl Ohne Nachweis
VIP Rebel Finale ISA, Afterparty, 6 Side Events nach Wahl, Zugang zum VIP-Bereich mit Speisen und Getränken, Masterclass Kontingent limitiert; Meet & Greet als freiwilliger Bonus ohne Anspruch (Abs. 2)
European Space Law Forum Teilnahme am Forum am 31.10.2026, 09:00 bis 12:45 Uhr Keine ISA, keine Side Events; Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 10 Abs. 2)

(2) Das im Ticketshop beim VIP Rebel genannte Meet & Greet ist ein freiwilliger Bonus und nicht Teil des geschuldeten Leistungsumfangs. Ob und mit welchen Gästen es stattfindet, richtet sich nach deren Verfügbarkeit. Ein Anspruch darauf besteht nicht; sein Ausfall berechtigt nicht zur Minderung oder Erstattung. Gleiches gilt für sonstige Leistungen, die im Ticketshop ausdrücklich als Bonus „je nach Verfügbarkeit“ gekennzeichnet sind.

(3) Ermäßigte Tickets gelten nur zusammen mit einem gültigen Nachweis der Berechtigung, der am Einlass auf Verlangen im Original vorzulegen ist. Kann der Nachweis nicht vorgelegt werden, kann der Einlass verweigert oder gegen Zahlung der Differenz zum regulären Ticketpreis gewährt werden.

(4) Ein Ticket berechtigt eine Person zum Einlass in jede gebuchte Veranstaltung (Hauptveranstaltung, Afterparty, gewählte Side Events oder Forum). § 12 Abs. 5 (Wiedereinlass) bleibt unberührt. Sitzplätze werden nicht zugewiesen, soweit im Ticketshop nichts anderes angegeben ist.

§ 5 Side Events (Zusatzprodukte)

(1) Je nach Ticketart kann der Kunde im Bestellvorgang im Schritt „Zusatzprodukte“ eine bestimmte Anzahl von Side Events auswählen (Smart Rebel Keys). Die Höchstzahl wird dort angezeigt. Die Side Events sind im Ticketpreis enthalten und werden ohne zusätzlichen Aufpreis gebucht.

(2) Jedes Side Event hat ein begrenztes Kontingent. Welche Side Events noch verfügbar sind, sieht der Kunde vor Abschluss der Bestellung im Schritt „Zusatzprodukte“; ausgebuchte Side Events sind dort gekennzeichnet und können nicht gewählt werden. Ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Side Event besteht nur, soweit es in der Bestellbestätigung aufgeführt ist. Kann der Kunde bei der Bestellung nicht alle in seiner Ticketart enthaltenen Side Events wählen, weil nicht genügend verfügbar sind, erstattet der Veranstalter für jedes nicht einlösbare Side Event den Anteil nach § 11 Abs. 5, sofern der Kunde nicht bis zur Hauptveranstaltung über die Umbuchung nach Abs. 5 ein Side Event erhält.

(3) Side Events sind an das zugehörige Ticket gebunden und können nicht getrennt vom Ticket übertragen oder verkauft werden. Entfällt das Ticket (z. B. durch Stornierung, Rückbuchung der Zahlung oder Nichtfreigabe), entfallen auch die gewählten Side Events.

(4) Verzichtet der Kunde freiwillig auf die Auswahl von Side Events oder nimmt er ein gewähltes Side Event nicht wahr, erfolgt dafür keine Erstattung. Ein Nachholen bei späteren Veranstaltungen ist ausgeschlossen.

(5) Soweit der Ticketshop dies ermöglicht, kann der Kunde seine Auswahl nach der Bestellung über den Link in der Bestell-E-Mail im Rahmen freier Kapazitäten ändern oder ergänzen. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Änderungen sind bis 48 Stunden vor Beginn des jeweiligen Side Events möglich, für den Science Day · ESOC nur bis zum im Ticketshop genannten Buchungsschluss.

(6) Wird ein gewähltes Side Event abgesagt, bietet der Veranstalter im Rahmen freier Kapazitäten ein anderes Side Event an. Das Ersatz-Side-Event tritt nur an die Stelle des abgesagten, wenn der Kunde es annimmt; andernfalls gilt § 11 Abs. 5. Die Absage einzelner Side Events lässt den Vertrag über das Ticket im Übrigen unberührt. Im Übrigen gelten für Side Events die Regelungen dieser AGB zu Programmänderungen und Einlass (§§ 11 und 12) entsprechend.

(7) Einzelne Side Events richten sich an eine bestimmte Zielgruppe oder werden nur über eine Warteliste vergeben. Der Abend „Gastgeberinnen“ am 25. Oktober 2026 richtet sich ausschließlich an Frauen; er dient der gezielten Vernetzung und Förderung von Frauen in Gründung, Wissenschaft und Raumfahrt. Voraussetzungen und Zweck sind im Ticketshop beim jeweiligen Side Event angegeben. Ein Platz auf der Warteliste begründet keinen Anspruch auf Teilnahme. Bei Side Events an nicht öffentlich bekannt gegebenen Orten teilt der Veranstalter die Adresse rechtzeitig vor dem Termin per E-Mail mit; der Kunde behandelt sie vertraulich.

§ 6 Besondere Bedingungen für den Science Day · ESOC

(1) Der Science Day führt in das Europäische Raumflugkontrollzentrum (ESOC) der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) in Darmstadt, einen Sicherheitsbereich. Die Teilnahme steht unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die ESA und der Einhaltung ihrer Besucherregeln. Die Entscheidung der ESA liegt nicht im Einflussbereich des Veranstalters und bedarf keiner Begründung.

(2) Der Kunde muss bei der Buchung seinen vollständigen Namen genau wie in seinem Ausweisdokument sowie seine Staatsangehörigkeit und seine Telefonnummer angeben. Der Veranstalter übermittelt diese Angaben an die ESA, die damit die Sicherheitsprüfung durchführt; ohne die Übermittlung ist ein Besuch nicht möglich. Empfänger, Rechtsgrundlagen und Löschfristen beschreibt die Datenschutzerklärung. Für einzelne Staatsangehörigkeiten gelten besondere Regeln, die die ESA im Einzelfall prüft.

(3) Am Veranstaltungstag ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorzulegen, das die ESA für den Termin anerkennt. Es gelten die Vorgaben, die die ESA für den jeweiligen Termin festlegt, insbesondere zu zulässigen Ausweisdokumenten und zum Gepäck; der Veranstalter teilt sie rechtzeitig vor dem Termin per E-Mail mit. Nach den derzeitigen Vorgaben werden nur Reisepass oder Personalausweis anerkannt, und große Taschen und Rucksäcke verbleiben im Bus.

(4) Die Anreise erfolgt im vom Veranstalter organisierten Bus ab Frankfurt zu den im Ticketshop genannten Abfahrtszeiten.

(5) Verweigert die ESA die Freigabe, obwohl der Kunde vollständige und richtige Angaben gemacht hat, bietet der Veranstalter im Rahmen freier Kapazitäten ein anderes Side Event an. Nimmt der Kunde es nicht an oder ist keines verfügbar, gilt § 11 Abs. 5.

(6) Kann der Kunde nicht teilnehmen, weil er unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, kein gültiges Ausweisdokument vorlegt oder die Abfahrt des Busses versäumt, und hat er dies zu vertreten, besteht kein Anspruch auf Teilnahme, Ersatz oder Erstattung. Bis zum Buchungsschluss kann der Kunde seine Angaben korrigieren oder nach § 5 Abs. 5 umbuchen. Der Vertrag über das Ticket bleibt im Übrigen bestehen.

(7) Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen des Veranstalters, etwa einer verspäteten oder fehlerhaften Übermittlung der Angaben an die ESA, bleiben nach Maßgabe des § 14 unberührt.

§ 7 Preise, Mitgliederpreise und Gutscheincodes

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Ticketshop angegebenen Preise. Alle Preise sind Endpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Vorverkaufs-, Service- oder Versandgebühren fallen nicht an, sofern sie nicht vor Abschluss der Bestellung gesondert ausgewiesen werden.

(2) Mitglieder des Smart Rebels Clubs erhalten ermäßigte Preise über einen persönlichen Code, der nach der kostenlosen Registrierung unter smartrebels.com per E-Mail zugesandt und im Ticketshop unter „Gutschein einlösen“ eingelöst wird. Der Mitgliederpreis setzt voraus, dass der Kunde selbst registriertes Mitglied ist.

(3) Codes sind, soweit bei ihrer Ausgabe nicht ausdrücklich anders angegeben (zum Beispiel Partnercodes für ein festes Kontingent), persönlich, nicht übertragbar, je Person nur einmal und nur im angegebenen Umfang (Ticketart, Anzahl, Zeitraum) einlösbar. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Codes können nicht nachträglich auf bereits abgeschlossene Bestellungen angewendet werden.

(4) Wird ein Code missbräuchlich verwendet, insbesondere weitergegeben, mehrfach registriert oder durch falsche Angaben erlangt, kann der Veranstalter die Differenz zum regulären Preis nachfordern. Zahlt der Kunde die Differenz nicht innerhalb von sieben Tagen nach Aufforderung, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten; bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall erstattet.

§ 8 Zahlung

(1) Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt (für Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum: Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland). Es stehen die im Bestellvorgang angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung (z. B. Kredit- und Debitkarte, Apple Pay, Google Pay). Für das Verhältnis zwischen dem Kunden und seinem Zahlungsmittelanbieter (z. B. dem Kartenherausgeber) gelten dessen Bedingungen; sie sind nicht Bestandteil des Vertrags mit dem Veranstalter.

(2) Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss sofort fällig. Bei Tickets mit Freigabevorbehalt (§ 3 Abs. 5) ist er innerhalb der in der Freigabe-E-Mail genannten Frist zu zahlen, die mindestens drei Tage beträgt. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und das reservierte Kontingent freigeben.

(3) Tickets werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgestellt bzw. gültig. Bei Tickets zum Preis von 0 € ist kein Zahlungseingang erforderlich.

(4) Wird eine Zahlung zurückgebucht oder widerrufen (z. B. Chargeback), ohne dass der Kunde hierzu berechtigt ist, wird das Ticket einschließlich der Side Events gesperrt. Der Kunde hat dem Veranstalter die dadurch entstehenden Bank- und Transaktionskosten zu ersetzen, sofern er die Rückbuchung zu vertreten hat. Das Recht, den Kaufpreis weiter geltend zu machen, bleibt unberührt.

(5) Rechnungen werden elektronisch ausgestellt und stehen über den Bestelllink zum Download bereit.

§ 9 Ticketzustellung, Personalisierung und Übertragung

(1) Tickets werden ausschließlich elektronisch per E-Mail bzw. über den Bestelllink als Datei mit QR-Code zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner E-Mail-Adresse verantwortlich.

(2) Der QR-Code berechtigt zum Einlass in jede gebuchte Veranstaltung nach § 4 Abs. 4. Der Kunde hat das Ticket vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Werden mehrere Kopien vorgelegt, darf der Veranstalter der zuerst vorzeigenden Person Einlass gewähren, es sei denn, deren fehlende Berechtigung ist erkennbar, etwa bei einem auf eine andere Person ausgestellten Ticket.

(3) Tickets können auf den Namen der teilnehmenden Person ausgestellt werden. Soweit der Ticketshop eine Namensänderung vorsieht, kann der Kunde diese über den Bestelllink vornehmen. Für den Science Day · ESOC ist eine Namensänderung nur möglich, solange die Daten noch nicht an die ESA übermittelt wurden.

(4) Die private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen (z. B. bei Verhinderung) ist zulässig, sofern sie höchstens zum bezahlten Preis erfolgt. Ermäßigte Tickets und Mitgliedertickets dürfen nur an Personen weitergegeben werden, die die Voraussetzungen der Ermäßigung selbst erfüllen.

(5) Untersagt ist (a) der gewerbliche oder gewerbsmäßige Weiterverkauf, (b) der Weiterverkauf zu einem höheren als dem bezahlten Preis, (c) das Angebot auf Auktions- oder Zweitmarktplattformen ohne Zustimmung des Veranstalters und (d) die Nutzung von Tickets zu Werbe- oder Gewinnspielzwecken ohne Zustimmung. Bei einem Verstoß nach Buchstabe (a) oder (b) kann der Veranstalter das betroffene Ticket sperren und den Einlass verweigern; bei einem Verstoß nach Buchstabe (c) oder (d) erst, wenn der Kunde ihn trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beendet. Im Fall der Sperre erstattet der Veranstalter den gezahlten Ticketpreis; Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben unberührt und können verrechnet werden.

§ 10 Widerrufsrecht

(1) Kein Widerrufsrecht für die Convention. Für Tickets zur Smart Rebel Convention (Hauptveranstaltung, Afterparty und Side Events) besteht kein Widerrufsrecht. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum zu erbringen sind, kein Widerrufsrecht. Diese Bestellungen sind nach Vertragsschluss verbindlich und zur Zahlung verpflichtend.

(2) Widerrufsrecht für das Forum. Bei Tickets für das European Space Law Forum steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in der Anlage zu diesen AGB. Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verlangt der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich, dass der Veranstalter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und bestätigt er seine Kenntnis davon, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, also mit dem Ende des Forums. Die Erklärung wird mit Zeitpunkt und Wortlaut gespeichert und in der Bestellbestätigung wiedergegeben.

(3) Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Tickets ist im Übrigen ausgeschlossen, soweit sich aus diesen AGB (insbesondere § 11) oder dem Gesetz nichts anderes ergibt. Ist der Kunde verhindert, kann er das Ticket nach § 9 Abs. 4 weitergeben.

§ 11 Programmänderungen, Verlegung und Absage

(1) Der Veranstalter darf das Programm aus sachlichen Gründen ändern, etwa wegen Absage oder Erkrankung von Referierenden, behördlicher Vorgaben, Sicherheitsgründen oder Vorgaben des Veranstaltungsortes, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind insbesondere Änderungen im Ablauf, bei Uhrzeiten und Räumen sowie der Ersatz einzelner Referierender, Gäste oder Programmpunkte durch gleichwertige. Die wesentlichen Leistungen der jeweiligen Ticketart, insbesondere das Finale der ISA, die Zahl der Side Events, der VIP-Bereich und die Masterclass, bleiben erhalten. Zumutbare Änderungen berechtigen nicht zur Rückgabe oder Minderung.

(2) Wird die Hauptveranstaltung abgesagt, erstattet der Veranstalter den gezahlten Ticketpreis vollständig über das ursprüngliche Zahlungsmittel.

(3) Wird die Hauptveranstaltung auf einen anderen Tag verlegt, kann der Kunde wählen, ob er sein Ticket für den Ersatztermin behält oder die Erstattung des gezahlten Ticketpreises verlangt. Dasselbe gilt bei einer Verlegung an einen anderen Ort, es sei denn, es handelt sich nur um einen anderen Raum am selben Veranstaltungsort. Der Veranstalter informiert den Kunden über die Verlegung und seine Wahlmöglichkeit. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(4) Kann die Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung ganz oder teilweise nicht stattfinden (z. B. Unwetter, Pandemie, Terrorgefahr, Streik bei Dritten), gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, bestehen nur, soweit der Veranstalter die Absage oder Verlegung zu vertreten hat (§ 14).

(5) Fällt ein gewähltes Side Event aus und nimmt der Kunde kein Ersatz-Side-Event an (§ 5 Abs. 6), erstattet der Veranstalter den auf das ausgefallene Side Event entfallenden Anteil des Ticketpreises. Der Anteil beträgt den tatsächlich gezahlten Ticketpreis geteilt durch die Zahl der in der Ticketart enthaltenen Side Events zuzüglich eins; die Hauptveranstaltung zählt dabei als eine Einheit. Beispiele: VIP Rebel zum Member-Preis von 399 € mit sechs Side Events: 399 € ÷ 7 = 57,00 € je Side Event; Smart Rebel zum Member-Preis von 10 € mit zwei Side Events: 10 € ÷ 3 = 3,33 € je Side Event. Fallen beim VIP Rebel der VIP-Bereich oder die Masterclass ganz aus, erstattet der Veranstalter für jede dieser Leistungen die Hälfte des Unterschieds zwischen dem gezahlten Preis und dem Preis des Smart Rebel derselben Preisstufe (regulär oder Member). Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

(6) Änderungen und Absagen werden per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene Adresse sowie auf smartrebels.com bekannt gegeben.

(7) Für Tickets zum Forum gelten die Absätze 1 bis 4 und 6 mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Hauptveranstaltung das Forum tritt. Eine Absage oder Verlegung des Forums lässt Tickets für die Convention unberührt und umgekehrt.

§ 12 Einlass, Hausordnung und Teilnahmebedingungen

(1) Einlass erhalten nur Personen mit gültigem Ticket. Der Veranstalter und von ihm Beauftragte dürfen am Einlass einen amtlichen Lichtbildausweis und bei ermäßigten Tickets den Nachweis der Berechtigung verlangen.

(2) Es gelten die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte, insbesondere der Frankfurt School of Finance & Management, sowie die Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheits- und Ordnungspersonals.

(3) Der Veranstalter kann Personen den Einlass verweigern oder sie der Veranstaltung verweisen, wenn sie die Sicherheit gefährden, andere Teilnehmende belästigen, bedrohen oder diskriminieren, die Veranstaltung erheblich stören, infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum erheblich beeinträchtigt sind oder trotz Aufforderung erheblich gegen die Hausordnung oder diese AGB verstoßen. In diesen Fällen behält der Veranstalter den Anspruch auf den Ticketpreis; er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Nichtteilnahme erspart.

(4) Für die Hauptveranstaltung und die Side Events gilt keine Altersbeschränkung. Personen unter 18 Jahren benötigen für Bestellung und Teilnahme die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Personen unter 16 Jahren nehmen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder von ihr beauftragten volljährigen Person teil. Die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes bleiben unberührt. Der Zutritt zur Afterparty ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet; das Alter ist auf Verlangen durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Wird der Zutritt zur Afterparty wegen des Alters oder eines fehlenden Nachweises verweigert, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung. Die Altersgrenzen und abweichende Altersvoraussetzungen einzelner Side Events werden vor dem Kauf im Ticketshop beim jeweiligen Produkt angezeigt.

(5) Wer nach Beginn der Veranstaltung oder eines Side Events eintrifft, hat keinen Anspruch auf Nachholung verpasster Programmteile. Ein Wiedereinlass ist während der Hauptveranstaltung mit gültigem Ticket möglich. Er kann vorübergehend eingeschränkt werden, soweit Sicherheitsgründe oder die zulässige Höchstbelegung des Veranstaltungsortes dies zwingend erfordern.

§ 13 Bild- und Tonaufnahmen

(1) Der Veranstalter und von ihm beauftragte Personen fertigen während der Veranstaltungen Foto-, Video- und Tonaufnahmen zur Dokumentation und Berichterstattung über die Veranstaltung auf eigenen Kanälen des Veranstalters (Website, Social-Media-Profile) und für die Presse. Auf die Aufnahmen wird am Einlass und vor Ort hingewiesen.

(2) Übersichtsaufnahmen, auf denen Teilnehmende als Teil des Publikums oder des Veranstaltungsgeschehens erscheinen, erfolgen auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG). Gezielte Einzelaufnahmen, Interviews und die Nutzung von Aufnahmen erkennbarer Personen in bezahlter Werbung erfolgen nur mit gesonderter Einwilligung der abgebildeten Person.

(3) Von Personen unter 18 Jahren werden gezielte Einzelaufnahmen nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten und, ab 14 Jahren, zusätzlich der minderjährigen Person selbst angefertigt und veröffentlicht.

(4) Wer nicht aufgenommen werden möchte, kann dies am Einlass oder dem Aufnahmeteam vor Ort mitteilen; der Veranstalter berücksichtigt dies bei gezielten Aufnahmen. Der Verwendung bereits angefertigter Aufnahmen kann jederzeit per E-Mail an [email protected] widersprochen werden. Private Gespräche werden nicht gezielt aufgezeichnet. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

(5) Kommerzielle Bild- und Tonaufnahmen durch Teilnehmende sowie das Mitschneiden ganzer Programmpunkte sind ohne Zustimmung des Veranstalters untersagt. Bei Programmpunkten, die als vertraulich gekennzeichnet sind, und im ESOC sind Aufnahmen nur zulässig, soweit vor Ort gestattet.

§ 14 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

(4) Für mitgebrachte Gegenstände und Garderobe wird nur nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 gehaftet, soweit keine gesonderte Verwahrung vereinbart ist.

(5) Inhalte und Äußerungen von Referierenden und Gästen geben deren eigene Auffassung wieder. Sie stellen keine Beratung durch den Veranstalter dar, insbesondere keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

§ 15 Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten zur Abwicklung des Vertrags, zur Einlasskontrolle und, beim Science Day, zur Sicherheitsprüfung durch die ESA. Die Zahlungsdaten werden direkt von Stripe verarbeitet. Einzelheiten, auch zu Analyse- und Marketingdiensten im Ticketshop, enthält die Datenschutzerklärung unter https://www.smartrebels.com/datenschutz.

§ 16 Verbraucherstreitbeilegung

Der Veranstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Frankfurt am Main.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Anlage: Widerrufsbelehrung für Tickets zum European Space Law Forum

Diese Widerrufsbelehrung gilt nur für Verbraucher und nur für Tickets zum European Space Law Forum (§ 10 Abs. 2).

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Smart Rebellion GmbH, Vilbeler Landstraße 186, 60388 Frankfurt am Main, Telefon: 0172 3507561, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können Ihren Widerruf auch über die Widerrufsfunktion in Ihrer Bestellübersicht im Ticketshop erklären.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An Smart Rebellion GmbH, Vilbeler Landstraße 186, 60388 Frankfurt am Main, E-Mail: [email protected]:
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*):
  • Name des/der Verbraucher(s):
  • Anschrift des/der Verbraucher(s):
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
  • Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

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